Die ukrainische Regierung führt einen Steuerrahmen für Glücksspiele ein
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Der ukrainische Ausschuss für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik hat einen Steuerrahmen für die neue Glücksspielbranche des Landes gebilligt und einen pauschalen Satz von 10 Prozent für alle Formen des Glücksspiels festgelegt.
Das Komitee entschied sich schließlich für die Änderung des Gesetzentwurfs 2713-d, der von seinem Vorsitzenden Oleg Marusyak eingeführt wurde. Die Gesetzgebung wird das neue Glücksspielgesetz des Landes ergänzen, das im August 2020 in Kraft getreten ist. In Marusyaks Gesetzentwurf wurde zunächst eine GGR-Steuer von fünf Prozent auf Buchmacherei, zehn Prozent für Online-Glücksspiele und Lotterien sowie 12,5 Prozent für Spielautomaten vorgeschlagen. Der Ausschuss entschied sich jedoch stattdessen für einen einheitlichen Satz für alle Branchen. Darüber hinaus müssen die Betreiber einen allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 18 Prozent zahlen.
Auf der Spielerseite werden Glücksspielgewinne in Höhe von mehr als acht Monaten Mindestlohn – derzeit 48.000 UAH – als Einkommen besteuert.
Das Einkammerparlament der Ukraine, die Rada, muss das neue Steuergesetz noch genehmigen, wonach es möglicherweise gesetzlich unterzeichnet wird.
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